Informationen

Informationen

Aktuelle Termine

Alles über die aktuellen Förderaufrufe der LAG finden Sie hier

Die LEADER-Region "Vom Rhein zum Wein" startete am 06. Januar 2025 mit dem vierten Förderaufruf


Interessierte öffentliche, private, wie auch gemeinnützige Antragsteller:innen haben bis zum 14. März 2025 Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Germersheim einzureichen. Insgesamt stehen für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Vom Rhein zum Wein bis zu 434.232€ ELER- und Landesmittel sowie 30.000€ für Ehrenamtliche Bürger:innenprojekte aus Landesmitteln zur Verfügung.


Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremium der LAG Vom Rhein zum Wein im Anschluss an den Aufruf, in einer Vergabesitzung am 28. April 2025 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maßnahmen.


Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie sich beraten.


4. Förderaufruf 06.01. bis 14.03.2025 Unterstützung und Unterlagen Mail an Regionalmanagement Anruf bei Regionalmanagement

Regionalbudget 2025: Jetzt Kleinprojekte einreichen


Interessierte öffentliche, private, wie auch gemeinnützige Antragsteller:innen haben bis zum 8. April 2025  Zeit, ihre Ideen bei der LEADER-Geschäftsstelle in Germersheim einzureichen. Für die Bezuschussung innovativer Projekte in der Region Vom Rhein zum Wein stehen insgesamt 77.000 €  Regionalbudgetmittel (unter Haushaltsvorbehalt) zur Verfügung.


Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird vom Entscheidungsgremium der LAG Vom Rhein zum Wein im Anschluss an den Aufruf vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl ist die Qualität der geplanten Maßnahmen.

Die eingereichten Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2025 abgeschlossen sein.


Melden Sie sich gerne bei uns – wir unterstützen Sie in jeder Projektphase.


Regionabudget Aufruf bis 08.04.2025 Unterstützung und Unterlagen Mail an Regionalmanagement Anruf bei Regionalmanagement

Haushaltsvorbehalt:

Aufgrund der aktuellen politischen Situation auf Bundesebene und dem damit verbundenen, nicht abgeschlossenen Bundeshaushalt 2025, können leider noch keine GAK-Mittel für die Umsetzung des Regionalbudgets bereitgestellt werden. Dennoch sollten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bereits jetzt von den teilnehmenden Lokalen Aktionsgruppen Förderaufrufe gestartet werden. Diese müssen jedoch mit einem Haushaltsvorbehalt versehen sein und müssen auf ein Budget in Höhe von 70.000 Euro begrenzt werden. Bewerbungen um Fördermittel für Kleinstprojekte können eingereicht werden. Eine Bewilligung kann jedoch leider erst nach Abschluss des Bundeshaushaltes und der damit verbundenen Zuweisung der GAK-Mittel durch den Bund erfolgen.

Share by: