Projekte

PROJEKTE

Hier stellen wir Ihnen alle unsere bisher beschlossenen Projekte der Förderperiode vor

In der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie, kurz LILE, sind die grundlegenden Handlungsfelder der Region definiert worden, in denen in den nächsten Jahren Projekte gefördert werden können:


  • Zukunftsfähige Städte, Dörfer und Mobilität in der Region
  • Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau
  • Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Naturlandschaft
  • Kultur, Naherholung und Tourismus

 

Jedes Projekt, das über LEADER eingereicht wird, muss der Entwicklungsstrategie (LILE) der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) entsprechen. Grundsätzlich muss ein Projekt mindestens einem der in der LILE benannten Handlungsfelder zuzuordnen sein.


Grundsätzlich können private Vorhaben mit 30-40 %, Vorhaben gemeinnütziger Organisationen mit 40-50 % und kommunale Vorhaben mit 60-75 % der Kosten gefördert werden, wobei die maximale Förderhöhe 200.000 € umfasst.

Handlungsfeld 2:

 Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau

Bis 2029 sichern wir die Attraktivität des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts, steigern die Wertschöpfung im Primärsektor und aktivieren ungenutzte Potenziale. 


  • Förderung neuer Arbeitsmodelle, innovativer Unternehmenskultur und Vernetzung von Unternehmen
  • Bedarfsgerechte Förderung der Qualifizierung potenzieller Arbeitskräfte
  • Weiterentwicklung von Angeboten der Berufsorientierung und des Austauschs zwischen Unternehmen und Schulabgänger:innen
  • Förderung der Erzeugung und Vermarktung regionaler Produkte und Dienstleistungen
  • Schaffung bodenordnerischer Voraussetzungen für die Weiterentwicklung einer multifunktionalen landwirtschaftlichen Infrastruktur (außerhalb LEADER)

Ehrenamtliche Bürgerprojekte

Zur Stärkung des Bottom-up Ansatzes im Beteiligungsprozess tragen die „Ehrenamtlichen Bürgerprojekte“ maßgeblich mit ihrer direkten Wirkung auf das Leben der Menschen vor Ort bei.

Für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“, die von gemeinnützigen Organisationen, NGOs, Gruppen nicht organisierter Menschen u. ä. durchgeführt werden, beträgt die Unterstützung max. 2.000 € je Einzelmaßnahme bzw. max. 100 % der förderfähigen Projektkosten.

Regionalbudget

Das Regionalbudget steht Kommunen, Vereinen und privaten Vorhabenträgern für Kleinstprojekte bis 20.000,00 € (Netto) zur Verfügung.

FLLE 2.0:
GAK 7.0 und 8.0

Unterstützung einer engagierten und aktiven eigenverantwortlichen ländlichen Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojektes je Letztempfänger betragen maximal 20.000 Euro (Netto) , die Höhe des Zuschusses bis zu 80 %.

  • Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im LEADER-Ansatz
  • Förderung von Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen im LEADER-Ansatz
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